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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung:

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten diese Bedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen.

Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden Vertrag.

Berechtigung des Bestellers:
Der Besteller steht dafür ein, zu allen uns erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Verfügungen und Rechtsgeschäften befugt zu sein und stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Er versichert, daß behördliche Maßnahmen und gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Angebote und Auftragsabwicklung:

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.

Längen und Zeitangaben in unseren Auftragsbestätigungen sind nur geschätzt und demnach unverbindliche Angaben. Nebenarbeiten, wie zum Beispiel Reinigen, Regenerieren, Klebearbeiten oder Einstarten, können auch ohne besonderen Auftrag, soweit erforderlich ausgeführt und berechnet werden.

Stellt sich später heraus, daß ein Auftrag technisch nicht, oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist, behalten wir uns einen Rücktritt vom Vertrag vor, ohne daß dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen.

Wir behalten uns vor, Arbeiten, die wir vorübergehend oder dauernd nicht ausführen können, an andere ausgewählte Fachbetriebe weiterzuleiten.

Wir sind berechtigt, alle zur Bearbeitung hinderlichen Markierungen an Ausgangsmaterialien zu entfernen und eigene aufzubringen. Alle von uns hergestellten Titelvorlagen, Steuerbänder mit Farbkorrekturwerten bleiben in unserem Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Sie werden ohne rechtliche Verpflichtungen etwa 2 Jahre für Nachbestellungen aufbewahrt.

Die uns zu Abzieharbeiten übergebene Arbeitskopie betrachten wir als verbindliche Arbeitsanweisung auch für Blenden oder andere optische Arbeiten.

Bei Farbkopien ist die Beurteilung der Farben subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen sind wir, falls keine genauen Anweisungen des Bestellers vorliegen, für die Farbabstimmung nach unserem Ermessen zuständig. Für material- oder prozeßbedingte Farbschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Bei der Herstellung von Fernsehsendekopien wird keine Gewähr für die Sendefähigkeit übernommen.

Termine:

Liefertermine sind stets unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung der Pflichten des Bestellers.

Verletzt der Besteller seine Mitwirkungspflichten oder verweigert er die Annahme, so sind wir berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen, verlängern die Lieferzeit angemessen oder berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei einem Unterlieferanten auftreten.

Versicherung:

Der Besteller ist verpflichtet, für einen vollen Versicherungsschutz der uns zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergebenen Gegenstände zu sorgen. Versand und Gefahrenübergang: Lieferung und Rücklieferung an den Besteller oder dessen Order erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreiem Versand und Transport mit werkseigenen Fahrzeugen.

Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

Gewährleistung:

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände mitzuteilen. In jedem Fall verjähren Gewährleistungsansprüche nach 6 Monaten ab Lieferdatum.

Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers beschränken sich auf kostenfreie Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Berechnung und Zahlung:

Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer. Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Gestehungskosten, so sind wir berechtigt, den infolge dieser Erhöhung gerechtfertigten Preis zu berechnen.

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung sowie nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen ab Fälligkeit zzgl. MwSt. zu berechnen.

Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir auch im Falle einer Stundung befugt, alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch schon vor Lieferung oder noch ausstehenden Teillieferungen zu verlangen. Ausstehende Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten sowie nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen.

Aufrechnung und Zurückbehaltung aus nicht anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen des Bestellers sind ausgeschlossen.

Eigentumsrechte:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet, jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und darüber hinaus weitere Ansprüche geltend zu machen.

Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen und Nebenrechte an uns ab, die ihm aus Weiterveräußerung oder sonstiger Verwendung der Vorbehaltsware entstehen. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, uns die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.

Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt in unserem Auftrag, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen tritt uns der Besteller entsprechend dem Wert unserer Forderung sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab.

Haftung:

Wir haften für von uns schuldhaft verursachte Verluste und Beschädigungen, die bei der Entwicklung von Originalnegativen und Umkehroriginalen an diesen entstehen, auf den Wert des Rohfilms gleicher Art und Länge.

Wir haften für sonstige von uns schuldhaft verursachte Verluste und Beschädigungen, die an uns zur Bearbeitung übergebenen Film-, Video- und Tonmaterialien entstehen, auf die Wiederherstellung oder Ersetzung durch uns, soweit uns dies aufgrund von Negativen, Kopien oder sonstigem Material des Bestellers in unserem Betrieb technisch möglich ist. Ist uns die Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich, haften wir auf den Wert des Rohmaterials gleicher Art und Länge.

Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, auch aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder Falschlieferung und Unmöglichkeit sowie aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Vertraglicher Erfüllungsort ist Ulm, ebenfalls der Gerichtsstand, soweit eine Gerichtsstand-Vereinbarung zulässig ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seinen Sitz oder persönlichen Aufenthalt im Ausland hat oder während des Vertragsverhältnisses dorthin verlegt. Alle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden.

Schlußbestimmung:

Die einzelnen Vereinbarungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Teile bestehen voneinander unabhängig. Die Nichtigkeit einer Vereinbarung oder eines Teils berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

Copyright

verbleibt - sofern nicht anderweitig vereinbart - bei Eagle Film GmbH Ulm

Bei Buchung von Fotomodellen gelten die Reglements des Bunds Freischaffender Foto- Designer.

Wir haben den Überblick